Pflegeberatung

 Pflegeberatung / Pflegeschulung


 Beratungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI 

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen. Die Kosten dafür werden von Ihrer Pflegekasse übernommen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab. 

Als Vertragspartner aller Kraken- und Pflegekassen beraten wir Sie und Ihre Angehörige in regelmäßigen Abständen. 
Folgende Leistungen erhalten Sie bei uns inklusive: 
  • Terminerinnerung alle 3 bzw. 6 Monate 
  • professionelle Beratung durch eine geschulte Pflegefachkraft in Ihrer Häuslichkeit
  • Sie bekommen eine Pflegefachkraft zugewiesen und haben damit immer einen festen Ansprechpartner  
  • Weiterleitung des Beratungsprotokolls an Ihre Pflegekasse

Beratung, Schulung und Anleitung für Pflegepersonen (§ 45 SGB XI)

Sie als pflegende Angehörige leisten jeden Tag großartiges, denn die Betreuung eines pflegebedürftigen oder demenzkranken Menschen ist verantwortungsvoll und anstrengend. Wir möchten Sie dabei gerne unterstützen und Ihnen den Alltag etwas erleichtern.

Um die Pflegepersonen zu unterstützen, hat der Gesetzgeber kostenlose Schulungen für diese Personengruppe vorgesehen. Teilnehmen können alle an der Pflege Beteiligten.
Sie haben die Möglichkeit, sich zu Hause von unseren speziell qualifizierten Pflegefachkräften beraten und schulen zu lassen. Sie bekommen praktische Tipps im Hinblick auf eine weitere Ausstattung mit sinnvollen Pflegehilfsmitteln, technische Hilfen sowie Unterstützungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Bei den individuellen Schulungen vor Ort ist es sinnvoll, die Schulungszeit auf mehrere Termine zu verteilen, um einzelne Schritte mehrfach üben und wiederholen zu können. Die Kosten für Pflegeberatungen und individuellen häuslichen Schulungen werden von den meisten Pflegekassen komplett übernommen. 
 
Individuelle Pflegeschulung für pflegende Angehörige könnten z.B. sein:
  • Transfer, Mobilisation oder Umgang mit unterschiedlichen Liftern
  • rückenschonend pflegen 
  • Kommunikationstechniken/Umgang mit an Demenz erkranken Pflegebedürftigen  
  • Grundpflege und/oder Prophylaxen 
  • Umgang/Handhabung von Hilfsmitteln 
  • und vieles mehr 
Besonders bei einem Krankenhausaufenthalt kann mit Hilfe einer Schulung die Rückkehr nach Hause vereinfacht werden (Überleitungspflege). Der erste Termin findet dann schon im Krankenhaus statt, um zu besprechen, wie der Übergang nach Hause gestaltet werden kann.

Sollten Sie also heute oder zukünftig einen Beratungs- und/oder Schulungsbedarf im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung Ihres Angehörigen haben, so zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Unsere geschulten Pflegeberater unterstützen Sie gerne. 

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